Sportwetten verloren?

Sorgfältige Vorprüfung und nachvollziehbare Strategie. Erfahrene Partner, saubere Prozesse, klare Kommunikation. Damit Ihre Rückforderung professionell geführt wird.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass Verluste aus Sportwetten grundsätzlich „abgehakt“ sind. Tatsächlich sind Rückforderungen nur in engen Ausnahmefällen realistisch. Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Wettabgabe eine nachgewiesene (partielle) Geschäftsunfähigkeit vorlag. Genau hier setzt unser Angebot an: Prozessfinanzierung über Partnerkanzleien, die – nach sorgfältiger Prüfung – Ihren Anspruch ohne Vorkosten für Sie vor Gericht bringen kann.

Wichtig vorab: Es handelt sich um eine enge Spezialkonstellation. Wir übernehmen nur Fälle, die die strengen Voraussetzungen erfüllen und eine juristisch tragfähige Beweisbasis erwarten lassen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.


Warum Sportwetten rechtlich besonders sind

Anders als viele illegale Online-Casino-Fälle sind Sportwetten in Österreich – je nach Anbieter und Konzession – rechtlich anders einzuordnen. Darum greifen die gängigen Rückforderungsargumente nicht ohne Weiteres. Ansprüche können aber bestehen, wenn Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der konkreten Wettabgabe erheblich eingeschränkt war und dies gerichtsfest belegbar ist. Genau diese Beweisführung ist anspruchsvoll – und entscheidet über die Erfolgsaussichten.


Was bedeutet „partielle Geschäftsunfähigkeit“?

Vereinfacht gesagt: Eine Person ist vorübergehend nicht in der Lage, die Bedeutung und Folgen ihrer Handlung (hier: die Wettabgabe) angemessen zu erfassen und entsprechend zu handeln. Das kann etwa bei akuten psychischen Ausnahmesituationen oder bestimmten Erkrankungsphasen der Fall sein. Entscheidend ist nicht eine allgemeine Diagnose „irgendwann“, sondern die konkrete Situation zum Zeitpunkt der jeweiligen Wette.

Wichtig:

  • Ein bloßer ärztlicher Befund in der Vergangenheit genügt in der Regel nicht.
  • Alkoholisierung oder Müdigkeit im Alltag reicht nicht aus.
  • Es bedarf substanzieller medizinischer/psychologischer Unterlagen und ggf. fachlicher Stellungnahmen, die einen zeitlichen Bezug zur Wettabgabe herstellen.

Unser Angebot: Prozessfinanzierung bei geeigneten Fällen

Wenn Ihr Fall die Kriterien erfüllt, übernimmt unser Finanzierer das Prozesskostenrisiko (Gerichts- und Verfahrenskosten, gegnerische Kosten bei Unterliegen etc.). Die Erfolgsbeteiligung fällt nur im Erfolgsfall an und wird vorab transparent vereinbart. Die Rechtsdurchsetzung erfolgt durch unabhängige Partnerkanzleien mit Spezialisierung auf diese seltenen Fallkonstellationen.


So läuft es ab – Schritt für Schritt

  1. Kostenfreie Vorprüfung
    Sie schildern den Sachverhalt und übermitteln erste Dokumente (siehe Checkliste unten). Wir prüfen, ob ein grundsätzlicher Anknüpfungspunkt besteht.
  2. Juristische & medizinische Plausibilisierung
    Eine Partnerkanzlei bewertet Anspruchsgrundlagen, Beweislast und Erfolgsaussichten. Häufig ist die Einbindung fachärztlicher Unterlagen erforderlich; in Einzelfällen werden Sachverständigengutachten erwogen.
  3. Finanzierungsangebot
    Bei Eignung erhalten Sie ein schriftliches Angebot zur Prozessfinanzierung: Erfolgsbeteiligung, Kostenübernahme, Leistungsumfang.
  4. Durchsetzung
    Zunächst außergerichtlich (Aufforderung/Verhandlungen). Falls nötig: Klage. Ziel ist die Rückzahlung Ihrer Verluste (ganz oder teilweise) – ggf. inkl. Zinsen, wenn rechtlich durchsetzbar.
  5. Auszahlung
    Bei Erfolg erhalten Sie den Netto-Betrag abzüglich der vereinbarten Erfolgsbeteiligung.

Was wir für die Prüfung benötigen (Checkliste)

  • Chronologie der Wetten (Zeiträume, Anbieter, Beträge – grob reicht zunächst).
  • Zahlungsnachweise (Konto/Karte/E-Wallet; Export-Anleitungen stellen wir bereit).
  • Medizinische/psychologische Unterlagen mit zeitlichem Bezug zur Wettabgabe:
    • Befunde, Behandlungspläne, Entlassungsbriefe, Arzttermine rund um die Wettzeitpunkte
    • Medikamentenpläne / Atteste, die Einfluss auf Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit belegen können
  • Kommunikation mit dem Anbieter (Sperren, Limits, Hinweise, Support-Chats – falls vorhanden).
  • Kontaktpersonen (z. B. Angehörige/Betreuer), die die Situation zeitnah bezeugen können.

Datenschutz: Unterlagen werden über sichere Upload-Strecken (EU-Server) übertragen. Wir verarbeiten nur, was für die Prüfung notwendig ist.


Realistische Erwartungen statt Heilsversprechen

Wir sagen es offen: Ohne belastbare Beweise zur eingeschränkten Geschäftsfähigkeit lohnt eine Klage selten. Unsere Aufgabe ist es, ehrlich zu selektieren – damit Sie keine Zeit verlieren und kein Kostenrisiko tragen. Wird Ihr Fall angenommen, haben wir zuvor ein tragfähiges Fundament gesehen und vertreten Ihren Anspruch konsequent.


Häufige Fragen (kurz)

Übernehmt ihr jeden Sportwetten-Fall?
Nein. Nur enge Sonderfälle mit guter Beweisbasis zur partiellen Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wette.

Muss ich etwas vorfinanzieren?
Bei bewilligter Prozessfinanzierung nein. Die Beteiligung fällt nur im Erfolgsfall an.

Wie lange dauert das?
Das hängt von Anbieter, Beweislage und Gerichtsbarkeit ab. Wir arbeiten strukturiert, beginnen regelmäßig außergerichtlich und halten Sie laufend informiert.

Gibt es Zinsen?
Kann möglich sein – je nach Anspruchsgrundlage. Das prüft die Partnerkanzlei im Einzelfall.


Fazit: Wenn der Ausnahmefall greift, öffnen sich Türen

Was lange unmöglich schien, kann in besonderen Konstellationen realistisch sein: Rückforderungen bei Sportwetten-Verlusten, wenn eine partielle Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wettabgabe nachweisbar ist. Prozessfinanz Austria prüft Ihren Fall kostenfrei. Wird er übernommen, bringen unsere Partnerkanzleien den Anspruch ohne Vorkosten für Sie vor Gericht – mit klaren Schritten und transparenter Kommunikation.

Nächster Schritt:
Kostenfreie Vorprüfung starten – laden Sie Ihre Unterlagen sicher hoch oder vereinbaren Sie ein kurzes Telefonat. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Hinweis: Keine Erfolgsgarantie. Jeder Fall wird individuell geprüft. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch unabhängige Partnerkanzleien. Prozessfinanzierung erfolgt – sofern bewilligt – nach gesonderter Vereinbarung mit transparenten Konditionen.

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