Wie funktioniert Prozessfinanzierung? No-Win-No-Fee einfach erklärt
„Und wo ist der Haken?“ Diese Frage bekommen wir fast in jedem Erstgespräch – zu Recht. Ein Angebot, bei dem jemand anders das gesamte Kostenrisiko übernimmt und man selbst nichts vorstreckt, klingt erst einmal zu gut. Dieser Ratgeber erklärt, wie Prozessfinanzierung tatsächlich funktioniert, wer daran verdient und wo die Grenzen liegen.
Das Grundprinzip
Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten und das Risiko eines Verfahrens. Geht der Fall verloren, trägt der Finanzierer den Verlust – die betroffene Person zahlt nichts. Gewinnt der Fall, erhält der Finanzierer einen vorab vereinbarten Anteil am zurückgeholten Geld.
Der Haken, nach dem alle fragen, ist also genau dieser Anteil. Er ist der Preis dafür, dass jemand anders das Risiko trägt. Alles andere – Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite – bleibt beim Finanzierer.
Was ein Prozessfinanzierer ist – und was nicht
Ein Prozessfinanzierer ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Er finanziert, organisiert und trägt das Risiko. Die rechtliche Vertretung übernehmen unabhängige Partnerkanzleien.
Diese Trennung ist keine Formalie, sondern gesetzlich vorgegeben – und sie ist im Sinne der Betroffenen: Die anwaltliche Beurteilung erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen des Finanzierers.
Warum nicht jeder Fall finanziert wird
Das ist der Punkt, an dem Prozessfinanzierung ehrlich wird. Ein Finanzierer verdient nur, wenn Fälle gewonnen werden – also wird vorher genau geprüft. Abgelehnt wird typischerweise:
- wenn die Rechtslage im konkreten Fall zu unsicher ist,
- wenn der Betrag zu klein ist, um die Verfahrenskosten zu rechtfertigen,
- wenn beim Gegner voraussichtlich nichts zu holen ist,
- wenn ein Anspruch verjährt sein könnte.
Eine Absage ist deshalb keine Aussage darüber, dass jemand „im Unrecht“ ist – sie ist eine wirtschaftliche Risikoentscheidung. Und sie ist auch für Betroffene eine ehrliche Information: Wer einen Fall nicht finanziert bekommt, weiß zumindest, woran er ist.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
- Keine Vorkosten, in keiner Form. Weder „Bearbeitungsgebühr“ noch „Aktenanlage“ noch Auslagenvorschuss.
- Die Beteiligung steht vorab schriftlich fest – kein Prozentsatz, der sich im Verfahren ändert.
- Klare Trennung zur Rechtsvertretung, mit benannter Partnerkanzlei.
- Ehrliche Absagen. Wer jeden Fall annimmt, prüft nicht ernsthaft.
- Nachvollziehbare Zahlen. Sie sollten jederzeit erfahren, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt.
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Weder für die Prüfung noch für das Verfahren.
Was passiert, wenn der Fall verloren geht?
Bei bewilligter Finanzierung trägt der Finanzierer die Kosten. Für Sie entstehen keine.
Wie lange dauert so ein Verfahren?
Das hängt stark vom Gegner und vom Gericht ab. Eine außergerichtliche Einigung kann in wenigen Monaten stehen, ein streitiges Verfahren deutlich länger dauern. Seriöse Zeitangaben sind nur im Einzelfall möglich.
Kann ich meinen Anspruch auch selbst durchsetzen?
Selbstverständlich. Dann tragen Sie allerdings das Kostenrisiko selbst. Für kleinere Beträge kann das sinnvoll sein, für größere ist es eine bewusste Abwägung.
Erfährt jemand davon?
Nein. Die Daten werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen.
Kurz zusammengefasst: Prozessfinanzierung bedeutet: Ein Dritter trägt Kosten und Risiko und erhält im Erfolgsfall einen vorab vereinbarten Anteil. Ein Prozessfinanzierer ist keine Kanzlei – die Vertretung übernehmen unabhängige Partneranwält:innen. Nicht jeder Fall wird finanziert, und eine Absage ist eine wirtschaftliche Entscheidung, keine rechtliche Bewertung. Seriös erkennt man an: keine Vorkosten, feste Beteiligung, klare Trennung, ehrliche Absagen.