Wie funktioniert Prozessfinanzierung? No-Win-No-Fee einfach erklärt

„Und wo ist der Haken?“ Diese Frage bekommen wir fast in jedem Erstgespräch – zu Recht. Ein Angebot, bei dem jemand anders das gesamte Kostenrisiko übernimmt und man selbst nichts vorstreckt, klingt erst einmal zu gut. Dieser Ratgeber erklärt, wie Prozessfinanzierung tatsächlich funktioniert, wer daran verdient und wo die Grenzen liegen.

Das Grundprinzip

Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten und das Risiko eines Verfahrens. Geht der Fall verloren, trägt der Finanzierer den Verlust – die betroffene Person zahlt nichts. Gewinnt der Fall, erhält der Finanzierer einen vorab vereinbarten Anteil am zurückgeholten Geld.

Der Haken, nach dem alle fragen, ist also genau dieser Anteil. Er ist der Preis dafür, dass jemand anders das Risiko trägt. Alles andere – Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, im Verlustfall auch die Kosten der Gegenseite – bleibt beim Finanzierer.

Warum das Modell existiert: Viele berechtigte Ansprüche werden nie geltend gemacht, weil das Kostenrisiko abschreckt. Wer 8.000 Euro zurückholen will, aber im schlechtesten Fall mehrere tausend Euro Verfahrenskosten riskiert, lässt es meist bleiben. Prozessfinanzierung schließt genau diese Lücke.

Was ein Prozessfinanzierer ist – und was nicht

Ein Prozessfinanzierer ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Er finanziert, organisiert und trägt das Risiko. Die rechtliche Vertretung übernehmen unabhängige Partnerkanzleien.

Diese Trennung ist keine Formalie, sondern gesetzlich vorgegeben – und sie ist im Sinne der Betroffenen: Die anwaltliche Beurteilung erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen des Finanzierers.

Warum nicht jeder Fall finanziert wird

Das ist der Punkt, an dem Prozessfinanzierung ehrlich wird. Ein Finanzierer verdient nur, wenn Fälle gewonnen werden – also wird vorher genau geprüft. Abgelehnt wird typischerweise:

  • wenn die Rechtslage im konkreten Fall zu unsicher ist,
  • wenn der Betrag zu klein ist, um die Verfahrenskosten zu rechtfertigen,
  • wenn beim Gegner voraussichtlich nichts zu holen ist,
  • wenn ein Anspruch verjährt sein könnte.

Eine Absage ist deshalb keine Aussage darüber, dass jemand „im Unrecht“ ist – sie ist eine wirtschaftliche Risikoentscheidung. Und sie ist auch für Betroffene eine ehrliche Information: Wer einen Fall nicht finanziert bekommt, weiß zumindest, woran er ist.

Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

  • Keine Vorkosten, in keiner Form. Weder „Bearbeitungsgebühr“ noch „Aktenanlage“ noch Auslagenvorschuss.
  • Die Beteiligung steht vorab schriftlich fest – kein Prozentsatz, der sich im Verfahren ändert.
  • Klare Trennung zur Rechtsvertretung, mit benannter Partnerkanzlei.
  • Ehrliche Absagen. Wer jeden Fall annimmt, prüft nicht ernsthaft.
  • Nachvollziehbare Zahlen. Sie sollten jederzeit erfahren, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt.

Häufige Fragen

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Weder für die Prüfung noch für das Verfahren.

Was passiert, wenn der Fall verloren geht?

Bei bewilligter Finanzierung trägt der Finanzierer die Kosten. Für Sie entstehen keine.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Das hängt stark vom Gegner und vom Gericht ab. Eine außergerichtliche Einigung kann in wenigen Monaten stehen, ein streitiges Verfahren deutlich länger dauern. Seriöse Zeitangaben sind nur im Einzelfall möglich.

Kann ich meinen Anspruch auch selbst durchsetzen?

Selbstverständlich. Dann tragen Sie allerdings das Kostenrisiko selbst. Für kleinere Beträge kann das sinnvoll sein, für größere ist es eine bewusste Abwägung.

Erfährt jemand davon?

Nein. Die Daten werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen.

Kurz zusammengefasst: Prozessfinanzierung bedeutet: Ein Dritter trägt Kosten und Risiko und erhält im Erfolgsfall einen vorab vereinbarten Anteil. Ein Prozessfinanzierer ist keine Kanzlei – die Vertretung übernehmen unabhängige Partneranwält:innen. Nicht jeder Fall wird finanziert, und eine Absage ist eine wirtschaftliche Entscheidung, keine rechtliche Bewertung. Seriös erkennt man an: keine Vorkosten, feste Beteiligung, klare Trennung, ehrliche Absagen.

Sportwetten-Verluste zurückfordern: Was geht – und was nicht

„Ich habe bei einem Wettanbieter viel Geld verloren – bekomme ich das auch zurück?“ Das ist eine der häufigsten Fragen, die uns erreichen. Die ehrliche Antwort lautet: bei reinen Sportwetten in aller Regel nicht. Bei Online-Casino-Spielen dagegen sehr wohl. Weil viele Anbieter beides unter einem Dach anbieten, ist die Grenze für Betroffene oft unsichtbar. Dieser Ratgeber erklärt, wo sie verläuft.

Der entscheidende Unterschied: Glücksspiel oder Wette?

In Österreich gilt für Glücksspiel ein staatliches Monopol. Als Glücksspiel gilt vereinfacht gesagt alles, wo der Zufall über Gewinn und Verlust entscheidet: Roulette, Spielautomaten, Slots, Blackjack, Poker gegen die Bank. Für dieses Angebot braucht ein Anbieter eine österreichische Konzession – und die hat im Online-Bereich derzeit nur win2day.

Sportwetten fallen nicht unter dieses Monopol. Sie gelten rechtlich nicht als Glücksspiel, weil das Ergebnis nicht allein vom Zufall abhängt, sondern von Einschätzung und Wissen. Sportwetten sind Landessache und werden von den Bundesländern geregelt. Wer eine Wettlizenz hat, bietet legal an – und aus einem legalen Vertrag lässt sich das Verlorene grundsätzlich nicht zurückfordern.

Kurz gesagt: Online-Casino ohne österreichische Konzession → Vertrag nichtig → Verluste rückforderbar. Sportwette bei einem lizenzierten Anbieter → gültiger Vertrag → keine Rückforderung.

Warum die Unterscheidung in der Praxis so schwerfällt

Fast alle großen Anbieter führen beide Welten im selben Konto: Sie wetten auf ein Fußballspiel und spielen zehn Minuten später an einem Slot – dieselbe Einzahlung, dieselbe App, derselbe Kontostand. Genau deshalb lässt sich aus dem Bauch heraus kaum sagen, wie viel auf welches Angebot entfiel.

Diese Trennung ist aber machbar: Aus den offiziellen Transaktionsdaten des Anbieters lässt sich nachvollziehen, welche Umsätze auf Casino-Spiele entfielen und welche auf Wetten. Für die Rückforderung zählt ausschließlich der Casino-Anteil.

Gibt es Ausnahmen bei Sportwetten?

Eine sehr enge. Wenn jemand zum Zeitpunkt der Wettabgabe nachweisbar nicht in der Lage war, die Tragweite seines Handelns zu erfassen – etwa bei einer diagnostizierten Spielsucht mit entsprechender Dokumentation –, kann eine sogenannte partielle Geschäftsunfähigkeit im Raum stehen. Dann kann ein Vertrag auch dann unwirksam sein, wenn der Anbieter alles richtig gemacht hat.

Diese Fälle sind selten und aufwendig nachzuweisen. Sie brauchen medizinische Unterlagen und eine sorgfältige Einzelfallbeurteilung. Pauschal darauf verlassen sollte sich niemand – prüfen lassen kann man es aber.

Was bei Online-Casino-Verlusten gilt

Hier ist die Lage deutlich klarer. Wer bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession gespielt hat, hat einen nichtigen Vertrag geschlossen. Was auf Basis eines nichtigen Vertrags gezahlt wurde, kann nach Bereicherungsrecht zurückgefordert werden – und zwar bis zu 30 Jahre rückwirkend. Zusätzlich sind gesetzliche Zinsen möglich.

Betroffen sind praktisch alle bekannten Namen am österreichischen Markt außer win2day. Die genaue Verlusthöhe müssen Sie nicht selbst ermitteln: Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit ist es, die Transaktionslisten beim Anbieter einzuholen und auszuwerten.

Häufige Fragen

Ich habe bei einem Anbieter sowohl gewettet als auch Casino gespielt. Lohnt sich eine Prüfung?

Ja. Der Casino-Anteil ist unabhängig von den Wetten zu betrachten. Gerade bei Mischkonten kommen oft relevante Beträge zusammen, die Betroffene selbst nicht auf dem Schirm hatten.

Ich weiß nicht mehr, bei welchen Anbietern ich überall gespielt habe.

Das ist kein Hindernis. Nennen Sie uns, woran Sie sich erinnern – die Daten liegen beim Anbieter und werden angefordert.

Mein Wettkonto ist längst gelöscht. Ist damit alles weg?

Nein. Anbieter sind verpflichtet, Transaktionsdaten aufzubewahren. Eine Kontolöschung bedeutet nicht, dass die Daten verschwunden sind.

Was kostet mich die Prüfung?

Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Kommt es zur Finanzierung, tragen wir das gesamte Kostenrisiko; eine Beteiligung fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.

Kurz zusammengefasst: Reine Sportwetten-Verluste sind grundsätzlich nicht rückforderbar, weil Sportwetten nicht unter das Glücksspielmonopol fallen. Verluste aus Online-Casino-Spielen bei Anbietern ohne österreichische Konzession sind es sehr wohl – bis zu 30 Jahre rückwirkend, Zinsen zusätzlich möglich. Bei Mischkonten zählt der Casino-Anteil. Ob und in welcher Höhe etwas zurückzuholen ist, zeigt die kostenlose Einzelfallprüfung.

Wie lange kann ich zurückfordern? Die Fristen im Überblick (Stand 2026)

„Das ist doch sicher längst verjährt.“ Mit diesem Satz verabschieden sich viele Betroffene von Beträgen, die sie noch problemlos zurückholen könnten. Tatsächlich sind die Fristen bei Rückforderungen deutlich länger, als die meisten vermuten – in vielen Fällen dreißig Jahre. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Fristen ein.

Warum es oft 30 Jahre sind

Die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren, die viele im Kopf haben, gilt vor allem für Schadenersatzansprüche. Rückforderungen, um die es hier geht, stützen sich aber meist auf das Bereicherungsrecht: Jemand hat etwas bekommen, wofür es keinen gültigen Rechtsgrund gab – also muss er es herausgeben. Für diese Ansprüche gilt die lange Frist.

Der Gedanke dahinter: Wer Geld ohne gültige Grundlage einbehält, soll sich nicht darauf berufen können, dass die Zeit für ihn arbeitet.

Online-Casino-Verluste

Weil Verträge mit Anbietern ohne österreichische Konzession nichtig sind, waren sämtliche Zahlungen rechtsgrundlos. Verluste können deshalb bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Zusätzlich sind gesetzliche Zinsen möglich – bei alten Fällen kann das die Summe spürbar erhöhen.

Praktisch heißt das: Auch wer 2010 oder 2015 gespielt hat, ist nicht automatisch zu spät dran.

Kreditbearbeitungsgebühren

Auch hier geht es um Zahlungen auf Basis einer unwirksamen Klausel. Nach dem Grundsatzurteil des OGH (7 Ob 169/24i, Februar 2025) sind prozentual berechnete Bearbeitungsgebühren gröblich benachteiligend. Was auf eine unwirksame Klausel gezahlt wurde, ist rückforderbar – auch bei Krediten, die längst abbezahlt sind.

Wichtig ist vor allem: Ein zurückgezahlter Kredit ist kein Ausschlussgrund. Viele Betroffene werfen ihre Unterlagen nach der letzten Rate weg – genau die bräuchte man für die Prüfung. Fehlen sie, ist die Bank verpflichtet, Auskunft zu erteilen.

Servicepauschale bei Handy- und Internetverträgen

Beruhte die Verrechnung auf einer unwirksamen Klausel, sind auch diese Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt – und damit ebenfalls über einen langen Zeitraum rückforderbar. Da die Pauschale jährlich anfällt, summiert sie sich bei langjährigen Verträgen erheblich.

Was die Frist wirklich gefährdet

Nicht die Zeit ist das größte Risiko, sondern zwei andere Dinge:

  • Vergleiche. Wer mit einem Anbieter eine Abfindung vereinbart und unterschreibt, gibt damit meist weitergehende Ansprüche auf – auch wenn die Summe später deutlich zu niedrig erscheint.
  • Zahlungsunfähigkeit des Gegners. Ein Anspruch nützt wenig, wenn beim Anbieter nichts mehr zu holen ist. Deshalb ist Warten kein neutraler Zustand.
Praxis-Hinweis: Unterschreiben Sie keine Abfindungs- oder Vergleichsangebote, ohne sie vorher prüfen zu lassen. Ein einmal geschlossener Vergleich lässt sich in aller Regel nicht mehr aufschnüren.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Frist?

Im Regelfall ab der jeweiligen Zahlung. Bei vielen Einzelzahlungen über Jahre hinweg wird jede für sich betrachtet – ältere Beträge fallen also nicht automatisch alle gemeinsam weg.

Ich habe keine Kontoauszüge mehr.

Das ist lösbar. Bei Casino-Fällen werden die Daten beim Anbieter angefordert, bei Kreditfällen ist die Bank auskunftspflichtig.

Der Anbieter sitzt im Ausland – bringt das etwas?

Ja. Für Verbraucher:innen mit Wohnsitz in Österreich ist regelmäßig der österreichische Gerichtsstand eröffnet. Ein ausländischer Firmensitz ist kein Ausschlusskriterium.

Lohnt es sich, noch zu warten?

Aus unserer Sicht nicht. Die Prüfung kostet nichts, und die genannten Risiken werden mit der Zeit eher größer.

Kurz zusammengefasst: Rückforderungen stützen sich meist auf Bereicherungsrecht – dafür gilt die lange Frist von bis zu 30 Jahren, nicht die oft vermuteten drei. Casino-Verluste sind bis zu 30 Jahre rückwirkend rückforderbar, Zinsen zusätzlich möglich. Gefährlicher als Zeitablauf sind vorschnell unterschriebene Vergleiche. Die Prüfung ist kostenlos.

Servicepauschale zurückfordern: Was Handy- und Internetkunden wissen sollten

Einmal im Jahr taucht sie auf der Mobilfunkrechnung auf: die Servicepauschale. Zwischen 20 und über 30 Euro, je nach Anbieter und Jahr. Für sich genommen ein Betrag, über den kaum jemand nachdenkt – über zehn Jahre und mehrere Verträge in einem Haushalt wird daraus eine dreistellige Summe. Und in vielen Fällen war die Verrechnung nicht zulässig.

Worum es geht

Die Servicepauschale ist ein jährliches Entgelt, das Telekommunikationsanbieter zusätzlich zum vereinbarten Tarif verrechnen. Der Haken: Häufig steht ihr keine gesonderte Leistung gegenüber. Bezahlt wird also etwas, das im Grundentgelt ohnehin enthalten ist.

Genau hier setzt die Rechtsprechung an. Nach der Judikatur ist die Verrechnung von Entgelten unzulässig, wenn ihnen keine konkrete Zusatzleistung und keine nachvollziehbaren Kosten aufseiten des Unternehmens gegenüberstehen. Der Verein für Konsumenteninformation hat dazu Musterprozesse gegen Telekommunikationsanbieter geführt und Recht bekommen.

Der Kern: Beruht die Verrechnung auf einer unwirksamen Klausel, wurde ohne Rechtsgrund gezahlt. Solche Zahlungen sind rückforderbar.

Wen es betrifft

Grundsätzlich alle Privatkund:innen, denen eine jährliche Servicepauschale verrechnet wurde – bei Handy- ebenso wie bei Internetverträgen. Auch bereits beendete Verträge sind erfasst: Wer den Anbieter längst gewechselt hat, kann die damals gezahlten Pauschalen dennoch zurückfordern.

Da in vielen Haushalten mehrere Verträge laufen – zwei Handys, ein Internetanschluss –, addiert sich der Betrag entsprechend.

Muss ich eine Kündigung befürchten?

Diese Sorge hören wir oft. Gerichtlich wurde bereits klargestellt, dass ein Anbieter bestehende Verträge nicht kündigen darf, nur weil Kund:innen die Servicepauschale zurückfordern. Die Geltendmachung eines berechtigten Anspruchs ist Ihr gutes Recht.

So läuft es ab

  1. Kostenlose Prüfung. Sie nennen uns Anbieter und ungefähre Vertragsdauer – mehr braucht es für den Einstieg nicht.
  2. Unterlagen. Rechnungen oder Vertragsunterlagen helfen; fehlen sie, ist der Anbieter auskunftspflichtig.
  3. Geltendmachung. Die Forderung wird gegenüber dem Anbieter erhoben, im Streitfall gerichtlich durchgesetzt.
  4. Auszahlung. Im Erfolgsfall fließt der Betrag an Sie; unsere Beteiligung fällt nur dann an.

Häufige Fragen

Lohnt sich das bei so kleinen Beträgen überhaupt?

Einzeln betrachtet selten – über die gesamte Vertragslaufzeit und mehrere Verträge hinweg durchaus. Ob sich der Aufwand im konkreten Fall rechnet, sagen wir Ihnen offen; wir finanzieren nicht jeden Fall.

Ich habe den Anbieter längst gewechselt.

Kein Problem. Auch beendete Verträge können erfasst sein.

Ich habe meine alten Rechnungen nicht mehr.

Das ist üblich und kein Ausschlussgrund – die Daten liegen beim Anbieter.

Muss ich selbst mit dem Anbieter streiten?

Nein. Die Durchsetzung übernimmt die Partnerkanzlei, wir tragen das Kostenrisiko.

Kurz zusammengefasst: Jährliche Servicepauschalen sind unzulässig, wenn ihnen keine echte Gegenleistung gegenübersteht – dazu gibt es erfolgreiche Musterverfahren. Gezahlte Beträge können zurückgefordert werden, auch bei beendeten Verträgen. Eine Kündigung wegen der Rückforderung ist nicht zulässig. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern: So funktioniert es (Stand 2026)

Ob Wohnkredit, Konsumkredit oder Umschuldung: Bei der Kreditvergabe verrechneten österreichische Banken über Jahrzehnte fast durchgehend Bearbeitungsgebühren – meist ein bis vier Prozent der Kreditsumme oder einen Pauschalbetrag. Nach einer Serie von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs steht fest: Viele dieser Klauseln sind unwirksam, die Gebühren können zurückgefordert werden. Dieser Ratgeber zeigt, wie das geht.

Was ist die Kreditbearbeitungsgebühr?

Die Bearbeitungsgebühr (auch „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsspesen“ oder „Manipulationsgebühr“) ist ein einmaliges Entgelt, das die Bank bei Vertragsabschluss für die Bearbeitung des Kreditantrags verrechnet – zusätzlich zu den Zinsen. Sie wurde meist direkt vom ausgezahlten Kreditbetrag abgezogen oder auf die Kreditsumme aufgeschlagen; viele Kreditnehmer haben sie deshalb kaum bewusst wahrgenommen.

Die Rechtslage: Was der OGH entschieden hat

Kernaussage der Grundsatzentscheidung 7 Ob 169/24i (Februar 2025): Prozentual von der Kreditsumme berechnete Bearbeitungsentgelte sind gröblich benachteiligend, weil der Bearbeitungsaufwand der Bank nicht mit der Kredithöhe steigt. Schon davor kippte eine Vier-Prozent-Klausel als intransparent (2 Ob 238/23y); im Oktober 2025 bekamen zwei Kreditnehmer auch im Individualprozess recht und erhielten 20.850 bzw. 12.150 Euro zurück (2 Ob 52/25y, 2 Ob 92/25f).

Aber: Der OGH hat ebenso klargestellt (3 Ob 77/25g), dass transparente, nachvollziehbar kalkulierte Gebühren bestehen bleiben können. Kreditgebühren sind nicht pauschal unzulässig – entscheidend ist die konkrete Klausel in Ihrem Vertrag. Einen ausführlichen Überblick über die Urteilsserie finden Sie hier.

Wer kann zurückfordern?

  • Alle Kreditarten: Wohn- und Immobilienkredite, Konsumkredite, Autokredite, Umschuldungen – privat wie unternehmerisch aufgenommene Kredite können geprüft werden.
  • Laufende und getilgte Kredite: Auch wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist, kann die Gebühr rückforderbar sein.
  • Unabhängig von der Bank: Geprüft werden Verträge aller in Österreich tätigen Institute.

Um wie viel Geld geht es?

Eine einfache Beispielrechnung: Bei einem Wohnkredit über 250.000 Euro und einer Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent wurden 5.000 Euro verrechnet. Bei einem Konsumkredit über 30.000 Euro und drei Prozent sind es 900 Euro. Zusätzlich ist eine Rückforderung inklusive Zinsen möglich – gerade bei älteren Verträgen kann das den Betrag spürbar erhöhen.

Kreditsumme Gebühr 1 % Gebühr 2 % Gebühr 3 %
30.000 € 300 € 600 € 900 €
100.000 € 1.000 € 2.000 € 3.000 €
250.000 € 2.500 € 5.000 € 7.500 €

Vereinfachte Darstellung ohne Zinsen; maßgeblich ist immer der konkrete Vertrag.

So läuft die Rückforderung ab – in 4 Schritten

  1. Kostenlose Prüfung: Sie geben Bank, Kreditart und ungefähre Kreditsumme an – die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
  2. Vertragsprüfung: Die Gebührenklausel Ihres Vertrags wird geprüft: Ist sie intransparent? Wurde prozentual von der Kreditsumme verrechnet? Steht die Gebühr in einem groben Missverhältnis zum Aufwand?
  3. Durchsetzung durch Partneranwälte: Berechtigte Ansprüche werden von spezialisierten Kanzleien geltend gemacht – zunächst gegenüber der Bank, notfalls vor Gericht. Sämtliche Kosten trägt der Prozessfinanzierer.
  4. Auszahlung: Im Erfolgsfall erhalten Sie die Gebühr zurück – eine Rückforderung inklusive Zinsen ist möglich. Erst dann fällt die vereinbarte Erfolgsbeteiligung an.

Was kostet das?

Mit Prozessfinanzierung tragen Sie keine Vorkosten und kein Prozesskostenrisiko. Die Prüfung ist kostenlos; Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Finanzierer. Nur wenn tatsächlich Geld zurückfließt, wird eine vorab vereinbarte, faire Erfolgsbeteiligung fällig.

Welche Fristen gelten?

Die Verjährung hängt von der Fallkonstellation ab – im Vergleich nach der WSK-Entscheidung wurden Gebühren für Verträge bis zu 30 Jahre zurück refundiert. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht: Je älter der Vertrag, desto wichtiger ist eine rasche Prüfung, bevor Ansprüche endgültig verjähren.

Häufige Fragen

Ich finde meinen Kreditvertrag nicht mehr – was jetzt?

Kein Ausschlussgrund: Eine Vertragskopie kann bei der Bank angefordert werden; auch daraus lässt sich die Gebührenklausel prüfen.

Mein Kredit ist schon zurückgezahlt. Kann ich trotzdem zurückfordern?

Ja. Die Rückzahlung des Kredits ändert nichts daran, dass eine unwirksam verrechnete Gebühr zurückgefordert werden kann.

Muss ich selbst mit meiner Bank streiten?

Nein. Die Geltendmachung übernehmen spezialisierte Partneranwälte; Sie müssen nicht selbst mit der Bank verhandeln.

Riskiere ich mein Verhältnis zur Bank oder meine Kreditwürdigkeit?

Die Geltendmachung eines rechtlich anerkannten Anspruchs ist Ihr gutes Recht und hat auf Ihre Bonität keinen Einfluss.

Woher weiß ich, ob meine Klausel unzulässig ist?

Das lässt sich seriös nur am konkreten Vertragstext beurteilen – genau das leistet die kostenlose Prüfung.

Kurz zusammengefasst: Nach mehreren OGH-Entscheidungen sind viele Kreditbearbeitungsgebühren rückforderbar – insbesondere prozentual berechnete und intransparente Klauseln. Nicht jede Gebühr ist unzulässig, deshalb zählt die Einzelfallprüfung: kostenlos, ohne Vorkosten, Beteiligung nur im Erfolgsfall.

Kreditgebühren: Diese OGH-Urteile bringen Bewegung – tausende Kreditnehmer könnten Geld zurückholen

Wer in Österreich einen Kredit aufgenommen hat, zahlte dafür fast immer auch eine Bearbeitungsgebühr – üblich waren ein bis vier Prozent der Kreditsumme oder pauschale Beträge, oft mehrere hundert bis tausende Euro. Eine Serie von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zeigt: Viele dieser Klauseln halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.

Die Judikatur-Wende in Serie

Jänner 2024: 2 Ob 238/23y – der Anfang

Die Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank von vier Prozent des Kreditbetrags wurde als intransparent und unzulässig beurteilt. Der Fall endete in einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation, bei dem die Bank Gebühren samt Zinsen für Verträge bis zu 30 Jahre zurück refundierte.

Februar 2025: 7 Ob 169/24i – die Grundsatzentscheidung

Prozentual von der Kreditsumme berechnete Bearbeitungsentgelte sind gröblich benachteiligend – denn der tatsächliche Bearbeitungsaufwand einer Bank steigt nicht mit der Kredithöhe. Ein Kredit über 300.000 Euro macht nicht zehnmal so viel Arbeit wie einer über 30.000 Euro.

Oktober 2025: 2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f – Erfolg auch im Einzelfall

Der OGH gab zwei Kreditnehmern auch im Individualprozess recht: Bearbeitungsspesen von 20.850 Euro beziehungsweise ein Pauschalentgelt von 12.150 Euro mussten zurückgezahlt werden.

Wichtig: Nicht jede Gebühr ist unzulässig – aber jede ist prüfenswert

Zur ehrlichen Einordnung gehört auch eine jüngere Entscheidung (3 Ob 77/25g, November 2025): Transparente, nachvollziehbar kalkulierte Klauseln können bestehen bleiben. Kreditgebühren sind also nicht pauschal unzulässig – genau deshalb ist die Prüfung des konkreten Vertrags entscheidend. Ob eine Klausel intransparent ist oder die Gebühr den tatsächlichen Aufwand grob überschreitet, sieht man dem Kontoauszug nicht an, dem Kreditvertrag aber sehr wohl.

Je nach Kredithöhe geht es um relevante Beträge: Bei einer Gebühr von zwei Prozent auf einen Wohnkredit von 250.000 Euro stehen 5.000 Euro im Raum – eine Rückforderung inklusive Zinsen ist möglich.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Kreditvertrag heraussuchen: Maßgeblich ist die Klausel zur Bearbeitungsgebühr (oft „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsspesen“ oder „Manipulationsgebühr“).
  • Auch alte und bereits getilgte Kredite zählen: Ob der Kredit noch läuft oder längst zurückgezahlt ist, spielt für die Prüfung keine Rolle.
  • Prüfen lassen, bevor Ansprüche verjähren: Die Prüfung ist kostenlos und ohne Kostenrisiko möglich – eine Beteiligung fällt nur im Erfolgsfall an.

Wie die Rückforderung Schritt für Schritt funktioniert, welche Kredite betroffen sind und welche Fristen gelten, lesen Sie im ausführlichen Beitrag: Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern – so funktioniert es.

Online-Casino-Verluste zurückfordern in Österreich: Der komplette Ratgeber (2026)

Milliarden setzen Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr bei Online-Casinos um – ein Großteil davon bei Anbietern, die hierzulande gar nicht tätig sein dürften. Die gute Nachricht für Betroffene: Verluste bei diesen Anbietern sind rückforderbar. Dieser Ratgeber erklärt, warum das so ist, wie die Rückforderung abläuft, was sie kostet und welche Fristen gelten.

Die Rechtslage: Warum Sie Ihre Verluste zurückfordern können

In Österreich gilt ein Konzessionssystem für Online-Glücksspiel. Derzeit besitzt ausschließlich win2day (Österreichische Lotterien) eine gültige Konzession für Online-Casinospiele. Alle anderen Plattformen – auch bekannte internationale Marken mit Lizenz aus Malta oder Gibraltar – bieten ihr Spiel in Österreich ohne die erforderliche Konzession an.

Die Folge ist seit der Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofs aus 2021 (1 Ob 229/20p) ständige Rechtsprechung: Die Spielverträge mit solchen Anbietern sind nichtig. Was auf Basis eines nichtigen Vertrags gezahlt wurde, kann bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden – und zwar nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Wer kann zurückfordern?

  • Wohnsitz und Spielort Österreich: Sie haben überwiegend von Österreich aus gespielt und Ihr Konto ist hier registriert.
  • Anbieter ohne österreichische Konzession: Betroffen sind praktisch alle bekannten Online-Casinos außer win2day.
  • Echte Verluste: Maßgeblich ist der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen über die gesamte Spielzeit.

Wie viel bekommen Sie zurück?

Gegenstand der Rückforderung ist der tatsächliche Einzahlungsverlust: alle Einzahlungen abzüglich aller Auszahlungen beim jeweiligen Anbieter. Eine Rückforderung inklusive Zinsen ist möglich. Die exakte Verlusthöhe muss dabei nicht geschätzt werden – sie lässt sich aus den vollständigen Transaktionsdaten des Anbieters rekonstruieren.

So läuft die Rückforderung ab – in 4 Schritten

  1. Kostenlose Prüfung: Sie geben an, bei welchen Anbietern Sie gespielt und wie viel Sie ungefähr verloren haben. Daraus ergibt sich eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten – kostenlos und unverbindlich.
  2. Datenauskunft (DSGVO): Über den Datenauskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO werden die vollständigen Transaktionsdaten direkt beim Anbieter angefordert. Daraus wird die exakte Verlusthöhe ermittelt – lückenlose eigene Unterlagen brauchen Sie nicht.
  3. Durchsetzung durch Partneranwälte: Spezialisierte Kanzleien machen den Anspruch geltend – außergerichtlich oder mit Klage. Bei einer Prozessfinanzierung trägt der Finanzierer sämtliche Kosten des Verfahrens.
  4. Auszahlung: Kommt es zum Erfolg – durch Urteil oder Vergleich –, erhalten Sie Ihre Rückzahlung. Erst dann fällt die vorab vereinbarte Erfolgsbeteiligung an.

Was kostet das?

Mit Prozessfinanzierung: keine Vorkosten und kein Prozesskostenrisiko. Die Prüfung ist kostenlos, sämtliche Verfahrenskosten (Anwalt, Gericht, allfällige Sachverständige) übernimmt der Finanzierer. Nur wenn tatsächlich Geld zurückfließt, wird eine vorab vereinbarte, faire Erfolgsbeteiligung fällig. Bleibt die Rückforderung erfolglos, zahlen Sie nichts.

Die Durchsetzung: Malta, „Bill 55″ und der EuGH

Ein Punkt gehört zur ehrlichen Einordnung: Viele Anbieter sitzen in Malta, und Malta blockiert mit dem Gesetz „Bill 55″ bislang die Vollstreckung österreichischer Urteile gegen dort ansässige Casinos. Genau hier tut sich derzeit viel:

  • Im Verfahren C-683/24 hat der Generalanwalt des EuGH die maltesische Abwehrklausel im April 2026 als „offensichtlich unvereinbar“ mit EU-Recht eingestuft; das Urteil steht aus.
  • Der EuGH hat zudem klargestellt (C-77/24), dass für Ansprüche österreichischer Spieler das Recht ihres Wohnsitzstaats maßgeblich ist.
  • Das neue österreichische Glücksspielgesetz (in Begutachtung) macht die Erfüllung rechtskräftiger Spielerurteile zur Voraussetzung für eine künftige Konzession – Details dazu in unserem Beitrag zur Glücksspielreform 2026.

Und Sportwetten?

Bei Sportwetten ist die Rechtslage differenzierter, weil Wetten in Österreich landesrechtlich geregelt und nicht vom Glücksspielmonopol erfasst sind. Pauschale Aussagen sind hier nicht seriös – eine kostenlose Ersteinschätzung im Einzelfall zeigt, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.

Häufige Fragen

Ich habe keine Unterlagen mehr – geht das trotzdem?

Ja. Die vollständigen Transaktionsdaten werden per Datenauskunft direkt beim Anbieter angefordert. Ihre eigenen Unterlagen sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Mein Konto wurde gelöscht bzw. das Casino existiert nicht mehr unter dem alten Namen.

Auch das ist häufig lösbar: Anbieter sind verpflichtet, personenbezogene Daten auf Anfrage herauszugeben, und hinter vielen Marken stehen weiterhin aktive Betreibergesellschaften.

Wie lange dauert die Rückforderung?

Außergerichtliche Einigungen sind mitunter in einigen Monaten möglich; gerichtliche Verfahren dauern länger, je nach Anbieter und Verfahrensverlauf. Seriös ist: Es braucht Geduld.

Erfährt jemand davon?

Nein. Die Abwicklung läuft diskret; Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Durchsetzung beteiligt sind.

Ich spiele noch aktiv – kann ich trotzdem zurückfordern?

Für die Rückforderung sollte das Spiel bei den betroffenen Anbietern beendet werden. Weiterspielen während des Verfahrens kann den Anspruch schwächen – und ist auch persönlich der wichtigste Schritt.

Kurz zusammengefasst: Verluste bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession sind nach ständiger OGH-Rechtsprechung rückforderbar – bis zu 30 Jahre zurück, ohne dass Sie eigene Unterlagen brauchen, und mit Prozessfinanzierung ohne Vorkosten und ohne Kostenrisiko.

Geld im Online-Casino verloren? Warum Verluste in Österreich rückforderbar sind – und woran es oft scheitert

Ob Slots, Roulette oder Online-Poker: Wer in Österreich bei einem Online-Casino ohne heimische Konzession Geld verloren hat, kann diese Verluste zurückfordern. Der Grund: In Österreich ist derzeit ausschließlich win2day zum Online-Glücksspiel konzessioniert. Verträge mit allen anderen Anbietern sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig – die Verluste können zurückverlangt werden, nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Vier Punkte, die Betroffene kennen sollten:

1. Der Anspruch besteht – unabhängig von der Verlusthöhe

Seit der Leitentscheidung des OGH aus 2021 (1 Ob 229/20p) ist geklärt: Anbieter ohne österreichische Konzession handeln gesetzwidrig, die Spielverträge sind unwirksam. Zurückgefordert wird der tatsächliche Einzahlungsverlust – also Einzahlungen abzüglich Auszahlungen. Eine Rückforderung inklusive Zinsen ist möglich. Ob es um einige hundert oder um zehntausende Euro geht, ändert am Anspruch selbst nichts.

2. Die Beweisführung ist einfacher als gedacht

Viele Betroffene glauben, sie bräuchten lückenlose Kontoauszüge aus zehn Jahren. Das stimmt nicht: Über Datenauskunftsansprüche nach der DSGVO lassen sich die vollständigen Transaktionsdaten direkt beim Anbieter anfordern. Daraus lässt sich die exakte Verlusthöhe rekonstruieren – bei einer Prozessfinanzierung übernimmt der Finanzierer diesen Schritt.

3. Das größte Hindernis ist das Kostenrisiko – dafür gibt es Prozessfinanzierung

Anwalt, Gericht, mögliche Sachverständige: Wer auf eigene Faust klagt, geht ins finanzielle Risiko – und genau davor schrecken viele zurück. Ein Prozessfinanzierer übernimmt dieses Risiko vollständig: Die Prüfung ist kostenlos, es fallen keine Vorkosten an, und eine faire Erfolgsbeteiligung wird nur fällig, wenn tatsächlich Geld zurückfließt.

Übrigens: Viele Betroffene schämen sich für ihre Verluste und bleiben deshalb untätig. Dabei ist die Rechtslage eindeutig auf ihrer Seite – und die gesamte Abwicklung läuft diskret und vertraulich.

4. Auch Sportwetten-Fälle können prüfenswert sein

Bei Sportwetten ist die Rechtslage differenzierter als beim Online-Casino – pauschale Aussagen verbieten sich hier. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt, ob sich ein Vorgehen im konkreten Fall lohnt.

Fazit

Wer bei Plattformen ohne österreichische Konzession verloren hat, sollte seine Ansprüche prüfen lassen – das geht online in wenigen Minuten und kostet nichts. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Beitrag Online-Casino-Verluste zurückfordern – der komplette Ratgeber; die aktuellen Entwicklungen rund um das neue Glücksspielgesetz haben wir hier zusammengefasst.

Glücksspielreform 2026: Wer eine Lizenz will, muss zuerst die Spieler auszahlen

Seit 29. Juni 2026 liegt der Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes in Begutachtung. Der österreichische Online-Markt wird geöffnet, das bisherige win2day-Monopol beendet – allerdings unter strengen Auflagen. Eine davon hat es in sich: Wer sich um eine der neuen Konzessionen bewerben will, muss unter anderem rechtskräftig zugesprochene Forderungen von Spielerinnen und Spielern erfüllen.

Für tausende Betroffene, die in den vergangenen Jahren Geld bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession verloren haben, könnte das zum Wendepunkt werden: Anbieter, die künftig legal in Österreich tätig sein wollen, können es sich schlicht nicht mehr leisten, bereits ergangene Urteile auszusitzen.

Die Ausgangslage: Verluste sind rückforderbar

Der Oberste Gerichtshof judiziert seit Jahren in ständiger Rechtsprechung (grundlegend OGH 1 Ob 229/20p): Online-Glücksspielanbieter ohne österreichische Konzession handeln gesetzwidrig, die Spielverträge sind nichtig – Spielerinnen und Spieler können ihre Verluste zurückfordern, nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Bislang scheiterte die Durchsetzung allerdings häufig nicht am Recht, sondern an der Vollstreckung: Malta blockiert mit dem Gesetz „Bill 55″ die Anerkennung österreichischer Urteile gegen dort ansässige Anbieter. Wer ein Urteil gegen ein maltesisches Online-Casino erstritten hat, biss bei der Vollstreckung auf der Insel oft auf Granit.

Rückenwind aus Luxemburg

Genau diese Blockade wackelt. Im Verfahren C-683/24 – einer Vorlage des Handelsgerichts Wien – hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs am 23. April 2026 die maltesische Abwehrklausel als „offensichtlich unvereinbar“ mit der Brüssel-Ia-Verordnung eingestuft. Das Urteil des EuGH steht noch aus, die Schlussanträge gelten aber als deutliches Signal.

Bereits im Jänner 2026 stellte der EuGH außerdem klar (C-77/24), dass für Ansprüche österreichischer Spieler gegen ausländische Anbieter das Recht am Wohnsitz des Spielers maßgeblich ist – also österreichisches Recht samt der spielerfreundlichen OGH-Judikatur.

Drei Bausteine fügen sich zusammen: die gefestigte Rechtsprechung des OGH, spielerfreundliche Signale aus Luxemburg – und jetzt ein Gesetzgeber, der die Auszahlung der Spieler zur Eintrittskarte in den legalen österreichischen Markt macht.

Was das für Betroffene bedeutet

Wer bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession verloren hat, hat gute Karten – und mit der Reform verbessert sich vor allem die Aussicht, ein erstrittenes Urteil auch tatsächlich durchzusetzen. Drei Punkte sind jetzt wichtig:

  • Ansprüche sichern: Auch wenn Verluste lange zurückliegen, können sie in vielen Fällen noch geltend gemacht werden. Je früher geprüft wird, desto besser.
  • Unterlagen sind kein Muss: Die vollständigen Transaktionsdaten lassen sich über Datenauskunftsansprüche direkt beim Anbieter anfordern.
  • Kostenrisiko abgeben: Über eine Prozessfinanzierung lässt sich die Durchsetzung ohne Vorkosten und ohne Prozesskostenrisiko finanzieren – eine Beteiligung fällt nur im Erfolgsfall an.

Wie die Rückforderung im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag: Online-Casino-Verluste zurückfordern – der komplette Ratgeber.